Arbeitsrechtliche Grundlagen

  

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
 

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TZBfG)

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“.
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
 

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), auch Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer genannt, dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
 

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
 

Mutterschutzgesetz

Das Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/MuSchG.pdf
 

Elternzeit (BMFSFJ)

Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter, die nach der Geburt eine Zeitlang zu Hause bleiben oder weniger arbeiten möchten. Die unterschiedlichen Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bieten individuelle Lösungen für jede Lebenssituation.
 

Vereinbarkeit Pflege und Beruf

Derzeit sind in Deutschland rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig, ein großer Teil wird zu Hause gepflegt. Die Mehrheit der pflegenden Angehörigen und Nahestehenden ist gleichzeitig erwerbstätig. Das Gesetz über die Familienpflegezeit ermöglicht ihnen, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.