Schwerbehinderte
Schwerbehindertenvertretung
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten - eine besondere Stelle im Unternehmen
Die SBV hat die gesetzlich festgelegte Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen (§ 178 SGB IX). Dazu gehören insbesondere:
- Vertretung der Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und der MAV, z. B. bei Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung oder Teilhabe am Arbeitsleben.
- Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Mitarbeiter bei individuellen Anliegen, wie z. B. Anpassung des Arbeitsplatzes, Arbeitszeitregelungen oder Fördermaßnahmen.
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter.
- Beteiligung bei Personalmaßnahmen, insbesondere bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder Abmahnungen, um Diskriminierung zu verhindern.
- Förderung der Inklusion und Gleichstellung im Betrieb, z. B. durch Sensibilisierung der Kollegen*innen und Mitwirkung an betrieblichen Maßnahmen.
Rechte und Pflichten
- Die SBV hat Zugriffsrechte auf Personalakten schwerbehinderter Mitarbeiter, um ihre Interessen wirksam vertreten zu können (§ 178 Abs. 3 SGB IX).
- Sie unterliegt der Schweigepflicht und muss vertrauliche Informationen schützen.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, die SBV bei allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen, einzubeziehen und mit ihr zusammenzuarbeiten.
- Die SBV kann auf Unterstützung durch das Integrationsamt oder die MAV zurückgreifen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
Und warum übernimmt nicht einfach die MAV die Interessensvertretung schwerbehinderter Kollegen*innen? Warum braucht es eine eigene SBV?
Die MAV vertritt alle Beschäftigten einer Einrichtung, während die SBV, auch Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter*innen genannt, ausschließlich die besonderen Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter wahrnimmt. Die SBV ist deshalb eine spezialisierte Interessenvertretung mit zusätzlichen gesetzlichen Rechten aus dem SGB IX.
Hier nochmal eine Aufstellung der wichtisten Unterschiede zwischen MAV und SBV
Die MAV:
- vertritt die Interessen aller Mitarbeitenden,
- wirkt bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit,
- achtet auf die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes MVG-Baden,
- ist Ansprechpartnerin für sämtliche Beschäftigten.
Die SBV:
- vertritt ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte,
- überwacht die Einhaltung der besonderen Schutzvorschriften des SGB IX,
- unterstützt bei Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren,
- begleitet Betroffene bei BEM-Verfahren, Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen,
- ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, frühzeitig zu informieren und anzuhören
Sobald die Voraussetzungen für eine SBV-Wahl in der Evangelischen Kirche in Freiburg gegeben sind, werden wir als MAV eine SBV-Wahl organisieren.
